BioenergieFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Projekt 2012 - 2015: Detail

Projekt: Implementierung neuer Technologien auf der Grundlage sich ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen

Region: Bioenergie-Region Südoldenburg
Beschreibung:

Ein zentrales Anliegen des Vorhabens war es, Probleme bestehender und zukünftiger rechtlicher Rahmenbedingungen zu erörtern und auf diese hinzuweisen. In enger Verknüpfung zu den beiden Arbeitsbereichen „Wertschöpfung“ und „Effizienz der Stoffströme“ wurde deshalb das Teilprojekt „Rechtliche Rahmenbedingungen“ bearbeitet. Auf der Grundlage von Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem Gesamtprojekt wurde hier der Dialog mit der Politik gesucht und Informationen gezielt transferiert. Damit trug der Arbeitsbereich auch zum Wissenstransfer der Bioenergie-Region Südoldenburg bei.

Die Aufgabe bestand in der Analyse und Reflexion der Auswirkungen von rechtlichen Bestimmungen auf die aktuelle Situation der Bioenergie-Region Südoldenburg sowie der Partnerregion Braunschweig aber auch auf die Implementierung neuer Technologien. Das Ziel bestand darin, Lösungen für ein einträgliches Nebeneinander sowohl einer nachhaltigen Entwicklung der Bioenergie als auch der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu erarbeiten und innovative Ansätze zur Lösung bestehender Konflikte perspektivisch zu unterstützen.

Eine zentrale Bedeutung in diesem Maßnahmenbereich nahm die Novellierung des EEG im Jahr 2014 ein. Die Kreise Cloppenburg und Vechta stellen insbesondere für die Biogasnutzung bundesweit eine herausragende Region dar. Gründe sind die hohe Anzahl an Biogasanlagen und deren produzierter elektrischer Leistung sowie die hohe Dichte an bundesweit und international tätigen Anlagenbauern und an vor- und nachgelagerten Bereichen mit einer Vielzahl hochqualifizierter Mitarbeiter. Darüber hinaus zeichnet sich die Region durch eine bundesweit einmalige Flächenknappheit aus, da neben den Veredlungsbetrieben expandierende Unternehmen in den Bereichen Gemüse-, Beerenobst- und Kartoffelanbau und -verarbeitung Flächen nachfragen.

Vor dem Hintergrund dieses Spannungsfeldes und unter Einbeziehung aller, in diesem Zusammenhang relevanten, Akteursgruppen wurde im Rahmen zahlreicher Arbeitsgruppensitzungen und Expertengesprächen Position zum EEG 2014 bezogen und schließlich eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst. Diese wurde mit politischen Vertretern des Oldenburger Münsterlandes im Landtag Niedersachsens und im Deutschen Bundestag diskutiert und sodann an die am Entscheidungsprozess beteiligten Politiker im Niedersächsischen Landtag und im Bundestag versendet.

Vor dem Hintergrund des hohen Nährstoffanfalls aus tierischen Exkrementen in der Region wurden bereits im Rahmen der ersten Förderphase Möglichkeiten gesucht, diese verstärkt zur Erzeugung von Bioenergie zu nutzen. Als vielversprechende Technik wurde bereits damals die thermochemische Spaltung (Pyrolyse) organischer Verbindungen zu einem Synthesegas, welches dann in einer Verbrennungsmotorenanlage verstromt wird, identifiziert und die Entwicklung einer Modellanlage im Rahmen des Projektes begleitet. Obwohl alle Gesetzes- und Regelwerke auf EU-Ebene das Verbrennen von tierischen Ausscheidungen zur Energiegewinnung ausdrücklich als risikofrei bewertet und befürwortet haben, wird die Genehmigungsfähigkeit solcher Anlagen von Landkreis zu Landkreis sehr unterschiedlich interpretiert. Somit werden irrtümlicherweise alle Verbrennungs- beziehungsweise Vergasungsanlagen für tierische Nebenprodukte aufgrund eines Erlasses des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt aus dem Jahr 2004, welcher sich auf eine veraltete EU- Verordnung ((EG) Nr. 1774/2002) bezieht, als Abfallanlagen eingestuft und müssen somit Anforderungen zur industriellen Abfallbehandlung erfüllen. Im Rahmen des Teilprojektes „Rechtliche Rahmenbedingungen“ wurde die Problematik im Hinblick auf die Genehmigungspraxis erörtert. Die gesammelten Informationen wurden den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt.

Die Novellierung der Düngeverordnung und des Düngegesetzes wurden im Rahmen des Teilprojektes gleichfalls thematisiert. In zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen wurden die Auswirkungen einer Verschärfung bestehender Regelungen für die Veredelungsregion einerseits sowie mögliche Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Aufnahme von Nährstoffen in Ackerbauregionen erörtert. In Prozess wurden die Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) einbezogen. Das Ansinnen der Bioenergie-Region in diesem Zusammenhang war es, zu einem Ergebnis zu kommen, das den Gewässerschutz bestmöglich gewährleistet, dabei möglichst allen Anspruchsgruppen gerecht wird und von der Gesellschaft akzeptiert und getragen werden kann. Zum Abschluss des Projektes befindet sich die Novellierung von Düngegesetz und Düngeverordnung noch in Arbeit. Die Arbeitsgruppe wird den Prozess über die Projektlaufzeit hinaus in Zukunft begleiten. Die Koordinierung wird das Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland e.V. übernehmen.

Mit dem Arbeitsbereich „Rechtliche Rahmenbedingungen“ verfolgte die Bioenergie-Region das Ziel auf Probleme bestehender Rahmenbedingungen hinzuweisen um das Innovationspotential im Bereich Bioenergie nachhaltig zu sichern. In diesem Bereich konnte ein dauerhafter Austausch mit der Politik und Fachverwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene etabliert werden. Für die Region und die Bioenergiebranche konnten jedoch zumindest in der Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes keine hinreichenden Fortschritte erreicht werden.

Ansprechpartner: Kathrin Albers
Telefon: 04441/8538911
WWW: zur Website des Projektes
Projektzeitraum: 01.02.13 - 31.07.15
Kategorien:Betroffene Wertschöpfungskette:
  • Biogas
Ebene des Stoffstroms:
  • Biomassebereitstellung
  • logistik_und_vermarktung
  • Anlagenbezogene Massnahme
  • Wärmemassnahme
  • (flexible) Stromerzeugung & Vermarktung
Weitere Kategorien:
  • Bildung & Wissenstransfer
  • Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation
  • Netzwerke / Organisation