Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
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Ab der Ernte 2010 werden auf die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Bundesimissionsschutzgesetz (BImSchG), d.h. Anrechnung der Biokraftstoffe auf die Biokraftstoffquote (THG-Quote), nur noch Biokraftstoffe berücksichtigt, die nachweislich nachhaltig hergestellt wurden und ein Treibhausgasminderungspotential aufweisen.
Kernanforderungen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung sind:
THG-Minderung für Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen:
Der Nachweis der nachhaltigen Biomasseproduktion muss durch die Zertifizierung der Biokraftstoffe vom Anbau bis zum Herstellungsprozess erbracht werden. Dazu wird die Einhaltung der Vorgaben über die Anwendung eines Massenbilanzsystems entlang der Produktions- und Lieferkette dokumentiert.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Anerkennung und Kontrolle der Zertifizierungssysteme und -stellen verantwortlich.
Die BLE hat auf ihren Internetseiten Informationen zur nachhaltigen Biomasseherstellung zusammen gefasst, die alle wichtigen Regelungen zur Produktion von Biokraftstoffen und Biostrom aus nachhaltiger Biomasse gemäß der Richtlinie 2009/28/EG betreffen.