BioenergieFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Förderprogramm "Nachwachsende Erneuerbare Ressourcen"

Das Förderprogramm "Nachwachsende Erneuerbare Ressourcen" gibt die Rahmenbedingungen zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zu nachwachsenden Rohstoffen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor. Es orientiert sich an den Zielen und Leitgedanken der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und der Politikstrategie Bioökonomie sowie an weiteren Strategien und Programmen wie dem Energieforschungsprogramm, der Waldstrategie 2020 und der Forschungsstrategie Bioökonomie 2030 sowie dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm.

Das Förderprogramm "Nachwachsende Erneuerbare Ressourcen" soll die Weiterentwicklung der nachhaltigen Bioökonomie unterstützen und neue Chancen und Perspektiven für den Industriestandort Deutschland und für die Entwicklung der ländlichen Räume eröffnen. Es unterstützt zum einen die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger biobasierter Produkte sowie Verfahren und Technologien zu deren Herstellung und zum anderen die Entwicklung von Konzepten, die auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der biobasierten Wirtschaft ausgerichtet sind und die gesellschaftlichen Erwartungen an den Umwelt- und Klimaschutz berücksichtigen.

Die Nachfrage nach nachhaltig erzeugter Biomasse wird weiter steigen. Das Förderprogramm berücksichtigt das und fördert vorrangig Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in folgenden Bereichen:

  • Nachhaltige Erzeugung und Bereitstellung nachwachsender Ressourcen
  • Rohstoff- und Reststoffaufbereitung und -verarbeitung
  • Biobasierte Produkte und Bioenergieträger
  • Übergreifende Themen
  • Gesellschaftlicher Dialog.

Zusätzliche Mittel für Forschung und Entwicklung im Bioenergie-Bereich stehen aus dem Sondervermögen "Klima- und Transformationsfonds" (KTF) zur Verfügung. KTF-Projekte zum Thema Bioenergie betreut die FNR im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Sie setzt die Förderung auf der Basis des Förderprogramms "Nachwachsende Rohstoffe" und des hierfür geltenden Antragsverfahrens um.

Aktuelle Förderschwerpunkte und Bekanntmachungen untersetzen das Förderprogramm und werben Projektvorschläge zu konkreten Themenstellungen ein.

Ziele im Förderprogramm "Nachwachsende Erneuerbare Ressourcen"

Folgende Ziele sollen mit dem Förderprogramm unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit nachwachsenden erneuerbaren Ressourcen und biobasierten Erzeugnissen erreicht werden:

  • die nachhaltige Erzeugung und Bereitstellung,
  • die effiziente und umweltschonende Ressourcennutzung, einschließlich der Vermeidung von Treibhausgasen bzw. deren Bindung sowie der Erhalt der natürlichen Ressourcen (Biodiversität),
  • die nachhaltige Produktion von Industrie- und Konsumgütern sowie von Energie und Energieträgern,
  • das Recycling und die Kaskadennutzung,
  • die Entwicklung neuer Technologien und integrierter Nutzungskonzepte entlang der gesamten Wertschöpfungskette, z. B. im Rahmen von Bioraffineriekonzepten,
  • die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft insbesondere im ländlichen Raum durch neue und/oder verbesserte Prozesse und Produkte,
  • die Entwicklung von umsetzbaren Nachhaltigkeitskonzepten sowie möglichst Sektor übergreifenden Nachhaltigkeitsstandards im internationalen Kontext,
  • die bessere Wahrnehmung globaler Verantwortung für eine umwelt- und sozialverträgliche Gestaltung der biobasierten Wirtschaft,
  • die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit,
  • der Ausbau von internationaler Forschungs-, Technologie- und Rohstoffkooperationen,
  • die Verbesserung des gesamtgesellschaftlichen Dialogs zu den Potenzialen einer nachhaltigen Bioökonomie und
  • die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, insbesondere im ländlichen Raum.

Es können nur Vorhaben gefördert werden, die diese Ziele anstreben und im Einklang mit den Leitgedanken der Politikstrategie Bioökonomie des BMEL stehen. Der Bund muss an der Förderung ein erhebliches Interesse haben und es müssen die dafür erforderlichen Haushaltsmittel verfügbar sein.

Für die Umsetzung des Förderprogramms gibt das BMEL verschiedene Förderschwerpunkte heraus. Zudem sind jedoch auch Initiativvorschläge zugelassen. Mit konkreten, i. d. R. zeitlich befristeten Bekanntmachungen untersetzt das BMEL seine im Rahmen des Förderprogramms „Nachwachsende Erneuerbare Ressourcen“ veröffentlichten Förderschwerpunkte.

Erläuterungen zum Antragsverfahren und der „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen“ dienen als Unterstützung bei der Beantragung von Forschungsprojekten.