Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
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Das Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe" gibt die Rahmenbedingungen zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zu nachwachsenden Rohstoffen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor. Es orientiert sich an den Zielen und Leitgedanken der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und der Politikstrategie Bioökonomie sowie an weiteren Strategien und Programmen wie dem Energieforschungsprogramm, der Waldstrategie 2020 und der Forschungsstrategie Bioökonomie 2030 sowie dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm.
Das Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe" soll die Weiterentwicklung der nachhaltigen Bioökonomie unterstützen und neue Chancen und Perspektiven für den Industriestandort Deutschland und für die Entwicklung der ländlichen Räume eröffnen. Es unterstützt zum einen die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger biobasierter Produkte sowie Verfahren und Technologien zu deren Herstellung und zum anderen die Entwicklung von Konzepten, die auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der biobasierten Wirtschaft ausgerichtet sind und die gesellschaftlichen Erwartungen berücksichtigen.
Die Nachfrage nach nachhaltig erzeugter Biomasse wird weiter wachsen. Das Förderprogramm berücksichtigt das und fördert vorrangig Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in folgenden Bereichen:
Zusätzliche Mittel für Forschung und Entwicklung im Bioenergie-Bereich stehen aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (EKF) zur Verfügung. EKF-Projekte zum Thema Bioenergie betreut die FNR im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Sie setzt die Förderung auf der Basis des Förderprogramms "Nachwachsende Rohstoffe" und des hierfür geltenden Antragsverfahrens um.
Aktuelle Förderschwerpunkte und Bekanntmachungen untersetzen das Förderprogramm und werben Projektvorschläge zu konkreten Themenstellungen ein.
Ziele im Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"
Folgende Ziele sollen mit dem Förderprogramm unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen und biobasierten Erzeugnissen erreicht werden:
Es können nur Vorhaben gefördert werden, die diese Ziele anstreben und im Einklang mit den Leitgedanken der Politikstrategie Bioökonomie des BMEL stehen. Der Bund muss an der Förderung ein erhebliches Interesse haben und es müssen die dafür erforderlichen Haushaltsmittel verfügbar sein.
Für die Umsetzung des Förderprogramms gibt das BMEL verschiedene Förderschwerpunkte heraus. Zudem sind jedoch auch Initiativvorschläge zugelassen. Mit konkreten, i. d. R. zeitlich befristeten Bekanntmachungen untersetzt das BMEL seine im Rahmen des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ veröffentlichten Förderschwerpunkte.
Erläuterungen zum Antragsverfahren und der „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen“ dienen als Unterstützung bei der Beantragung von entsprechenden Forschungsprojekten.