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Biogas: Was bringt das neue MAP?

 

Mit der neuen Richtlinie des Marktanreizprogramms vom 13. Dezember 2003 bleiben die Modalitäten für den Bereich Biogas unverändert. Die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas aus Biomasse wird wie bisher gefördert. Neu ist jedoch, dass nun auch Kommunen antragsberechtigt sind.

 

Wie die Konditionen aussehen und wer davon profitieren kann zeigt die nachfolgende Tabelle zunächst im Überblick. Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie .

 

Förderhöhe

Bei Anlagen bis 70 kW el:

  • Darlehen über KfW und Teilschulderlass von max. 40 % der Investitionssumme
  • Bei Erweiterung und Errichtung: 15.000 € je Einzelanlage

Bei Anlagen über 70 kW el:

  • Darlehen über KfW: 
    • Auszahlung: 96 %
    • Laufzeit: max. 20 Jahre
    • tilgungsfrei: max. 3 Jahre
    • Finanzierungsanteil: 100 % Netto-investitionskosten
  • Kommulierungen mit weiteren Fördermöglichkeiten sind möglich. Die Gesamtförderung beträgt jedoch max. 40 % der Investitionskosten.
Fördervoraussetzung
  • kein vorzeitiger Maßnahmebeginn, ausgenommen Planungsleistungen
  • Anlagen müssen gemäß §2 der Biomasse VO mit * anerkannter Biomasse betrieben werden
Antragsberechtigt
  • Privatpersonen
  • Freiberufler
  • KMU
  • Kommunen und kommunale Betriebe
  • Zweckverbände
  • Eingetragene Vereine
  • Sonstige Körperschaften

 

 

*   Im Sinne des §2 Abs. 1 BiomasseV sind "Energieträger aus Phyto- und Zoomasse" Biomasse. Neben Biomasse mit pflanzlichem und tierischem Ursprung, werden teilweise Folge- und Nebenprodukte dieser Stoffe als Biomasse bezeichnet, Biomasse VO  

 

Freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften (Abl. der EG 1996 Nr. C 213/4ff) sind erst nach erfolgter beihilferechtlicher Genehmigung der Förderrichtlinien durch die Europäische Kommission und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union antragsberechtigt. Die Genehmigung und Veröffentlichung ist noch nicht erfolgt

 

Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2006 gültig. Sie gilt für Anträge, die ab dem 01.01.2004 eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 15.10.2006.

 

Informationen zum Teilschulderlass, zum Darlehen und die Antragsformulare finden Sie unter www.kfw.de .