BioenergieFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Biokraftstoffe

Unsere Gesellschaft ist heute mobiler denn je. Auch wenn Prognosen für die Zukunft einen Rückgang des Personenverkehrs vor allem durch neue Verkehrskonzepte voraussagen, wird der Güterverkehr auf unseren Straßen weiter zunehmen. Hierfür kann die Elektromobilität kurzfristig keine flächendeckenden Optionen bieten. Daher werden flüssige Kraftstoffe den Schwerlast-, Schiffs- und Flugverkehr auch in den nächsten Jahrzehnten dominieren. Und auch aus dem Pkw-Bereich verschwinden Otto- und Dieselaggregate nicht von heute auf morgen.

Vor diesem Hintergrund rücken vor allem Nachhaltigkeit und Treibhausgasvermeidung sowie Effizienz und Ressourcenschonung in den Mittelpunkt der Mobilitäts-Diskussion. Biokraftstoffe wie Biodiesel, Bioethanol und Biomethan leisten bereits seit einigen Jahren einen Beitrag zum Klimaschutz.

Von den in Deutschland in 2022 verbrauchten 52,2 Mio. Tonnen Kraftstoff wurden 5,9 Prozent (bezogen auf den Energiegehalt) durch Biokraftstoffe ersetzt. Mit Hilfe der Biokraftstoffe konnten im Verkehrssektor 9,3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent eingespart werden. 

Aus Gründen der Markteinführung waren Bio-Reinkraftstoffe ursprünglich weitgehend von der Mineralöl- bzw. Energiesteuer befreit. Die schrittweise Besteuerung sowie gestiegene Rohstoffpreise führten zu einem Einbruch im Bio-Reinkraftstoffmarkt, vor allem im Nutzfahrzeugsektor. Seit 2013 entfällt die Steuerermäßigung für Biodiesel und Pflanzenöl als Reinkraftstoff vollständig.

Seit 2004 mischen Mineralölkonzerne herkömmlichem Diesel bis zu 5 Prozente und seit 2010 bis zu 7 Prozent Biodiesel bei. Auf diesen Anteil bezieht sich auch die Kraftstoffbezeichnung B7. E10 heißt der Ottokraftstoff, dem seit 2011 maximal 10 Prozent Ethanol beigemischt werden dürfen. Zudem ist der E5-Kraftstoff (Euro-Super) an deutschen Tankstellen verfügbar.

Nachhaltigkeit

Allen in Deutschland und in der EU abgesetzten Biokraftstoffen ist gemein, dass sie seit 2011 besondere Anforderungen in Bezug auf eine nachhaltige Erzeugung erfüllen müssen. Die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) definiert Kriterien, die sicherstellen, dass beim Biomasseanbau weltweit keine wertvollen Lebensräume für seltene Pflanzen und Tiere – wie Moore oder Regenwälder – verloren gehen. Zudem müssen Biokraftstoffe über die gesamte Wertschöpfungskette ab 2011 mindestens 35 Prozent Treibhausgase (ab 2017: 50 Prozent und ab 2018: 60 Prozent) gegenüber fossilen Kraftstoffen einsparen. Eine positive Umweltwirkung ist somit gesetzlich vorgeschrieben.

Die Zukunft

Künftig werden vor allem Pflanzenölmethylester (aus Raps, aber auch aus Soja- und Palmöl) und Bioethanol (aus Getreide, Mais, Zuckerrohr und Zuckerrüben) in größeren Mengen als Mischungsbestandteil in Kraftstoffen genutzt. Perspektivisch dürften Biomethan und neue Biokraftstoffarten wie Ethanol aus Lignocellulose (Stroh) oder synthetische Biokraftstoffe (BtL-Kraftstoffe) die Palette erweitern. 

Weitere Informationen rund um das Thema Biokraftstoffe finden Sie unter: biokraftstoffe.fnr.de