BioenergieFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Fördermöglichkeiten

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Förderung über die Kommunalrichtlinie
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz kann eine Förderung für die freiwillige kommunale Wärmeplanung beantragt werden. Gefördert werden Städte, Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse. Voraussetzung ist, dass der kommunale Wärmeplan durch einen fachkundigen externen Dienstleister erstellt wird. Als Untersuchungsgegenstand gilt dabei das gesamte Stadt- bzw. Gemeindegebiet.
Bei Antragstellung bis 31.12.2023 beträgt die Förderquote 90 Prozent. Für finanzschwache Kommunen sowie Städte und Gemeinden aus Deutschlands Braunkohlerevieren sind gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz bis zu 100 Prozent der Kosten förderfähig. Ab 01.01.2024 beträgt die Regelförderquote 60 Prozent und die erhöhte Förderquote 80 Prozent.   

Eine Förderung kann nur beantragt werden, sofern die beantragende Kommune:

  • im Bewilligungszeitraum seitens des Landesgesetzgebers nicht verpflichtet ist, eine Wärmeplanung durchzuführen und
  • noch kein gefördertes Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für ihr Stadt- oder Gemeindegebiet vorliegen hat.

Weitere Informationen zur Förderung über die Kommunalrichtlinie finden Sie unter diesem Link
 

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Gefördert werden einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle und Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung und zur Heizungsoptimierung. Gefördert wird im Rahmen der BEG EM zudem die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes. Gefördert wird der Anschluss an ein Gebäudenetz sowie der Anschluss an ein Wärmenetz.

Ein Gebäudenetz im Sinne der BEG EM ist ein Netz zur Wärmeversorgung von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohneinheiten.
Die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes ist förderfähig, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien (EE-Anteil) und/oder durch unvermeidbare Abwärme erfolgt. Der Anteil der Wärmeerzeugung aus Biomasseheizungen ist auf maximal 75 % begrenzt. Beim Anschluss an ein Wärmenetz bestehen keine Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung im Wärmenetz.
Weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) finden Sie unter diesem Link 
 

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Bau neuer Wärmenetze mit mindestens 75 Prozent erneuerbarer Energien und die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Gefördert wird von der Planung bis zu Umsetzung in vier Modulen:

  • Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
  • Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
  • Modul 3: Einzelmaßnahmen bei Bestandswärmenetzen (u. a. Installation Biomassekessel)
  • Modul 4: Betriebskostenförderung für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen (in Verbindung mit einer Förderung der Wärmeerzeuger aus Modul 2 bzw. Modul 3).

Weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) finden Sie unter diesem Link

Aktuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten bieten auch:
Agentur für kommunalen Klimaschutz (vormals Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK))
ZUG - Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH