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Kommunale Wärmeplanung

Strategisches Instrument zur Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien

Der Wärmesektor bietet mit rund 50 Prozent des Endenergieverbrauchs den größten Hebel für die Energiewende. In Gebieten mit dichter Bebauung ist eine Versorgung über Wärmenetze oft kostengünstiger und eine CO2-Reduzierung bei Nutzung von unterschiedlichen erneuerbaren Energieträgern sowie von Abwärme effektiver als ein Betrieb dezentraler Wärmeerzeuger in einzelnen Gebäuden.  

Wärmenetze liegen hier im überragenden öffentlichen Interesse. Die kommunale Wärmeplanung soll dazu beitragen, Städte und Kommunen volkswirtschaftlich möglichst kosteneffizient und zugleich klimaneutral mit Wärme zu versorgen. Kommunale Wärmepläne gelten als ein strategisches Planungsinstrument: Mit ihrer Hilfe wird die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme auf dem Gebiet einer Stadt bzw. Gemeinde geplant. Dabei wird geprüft, wie die verschiedenen regional verfügbaren Energieträger wie Bioenergie, Sonnenenergie, Geothermie und Umweltenergie sowie Abwärme genutzt und in welchen Schritten die Transformation erreicht werden kann.

Verlegung Nahwärmenetz (FNR)

Was sieht der Gesetzgeber vor?

Das Bundeskabinett verabschiedete Mitte August 2023 den Entwurf zum „Gesetz für die Wärmplanung und die Dekarbonisierung der Wärmenetze“ – kurz Wärmeplanungsgesetz. Es ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verzahnt. Damit hat der Gesetzgeber die Fristen für die Wärmeplanung an die im Gebäudeenergiegesetz angepasst.

Die Bundesregierung sieht danach die Erstellung kommunaler Wärmepläne für Kommunen verpflichtend vor. Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen spätestens ab Juli 2026 eine solche Planung vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden ab Juli 2028. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen einfachere Vorgaben gelten. Zudem sollen kleine Kommunen mit benachbarten Gemeindegebieten zusammenarbeiten können.

Nach dem Wärmeplanungsgesetz soll der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme bis 2030 im bundesweiten Mittel 50 Prozent betragen. Die Anzahl der Gebäude, die an ein Wärmenetz angeschlossenen sind, soll deutlich erhöht werden. Bis 2045 soll in der Wärmeversorgung Klimaneutralität erreicht sein.

Zur Erstellung der kommunalen Wärmepläne sollen Daten genutzt werden, die den Behörden, Versorgern und Schornsteinfegern bereits vorliegen. Darüber hinaus ist eine Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) vorgesehen, um Wärmepläne in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Link zur Kabinettsfassung der Bundesregierung

Zwischenlagerung von Hackschnitzeln (FNR/D. Kemnitz)

Welche Gesetze für die Kommunale Wärmeplanung gibt es in den Bundesländern?

Baden-Württemberg
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 7. Februar 2023

Niedersachsen
Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels vom 10. Dezember 2020

Hessen
Hessisches Energiegesetz

Weitere Informationen zum aktuellen Stand in den einzelnen Bundesländern bietet das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) unter:
www.kww-halle.de/wissen

Wärmeleitungen (Dr. Hermann Hansen, FNR)
Rohre für das Nahwärmenetz (FNR/Dr. Hansen)