Kommunale Wärmeplanung
Strategisches Instrument zur Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien
Der Wärmesektor bietet mit rund 50 Prozent des Endenergieverbrauchs den größten Hebel für die Energiewende. In Gebieten mit dichter Bebauung ist eine Versorgung über Wärmenetze oft kostengünstiger und eine CO2-Reduzierung bei Nutzung von unterschiedlichen erneuerbaren Energieträgern sowie von Abwärme effektiver als ein Betrieb dezentraler Wärmeerzeuger in einzelnen Gebäuden.
Wärmenetze liegen im überragenden öffentlichen Interesse. Die kommunale Wärmeplanung soll dazu beitragen, Städte und Kommunen volkswirtschaftlich möglichst kosteneffizient und zugleich klimaneutral mit Wärme zu versorgen. Kommunale Wärmepläne gelten als ein strategisches Planungsinstrument: Mit ihrer Hilfe wird die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme auf dem Gebiet einer Stadt bzw. Gemeinde geplant. Dabei wird geprüft, wie die verschiedenen regional verfügbaren Energieträger wie Bioenergie, Sonnenenergie, Geothermie und Umweltenergie sowie Abwärme genutzt und in welchen Schritten die Transformation erreicht werden kann.
Was sieht der Gesetzgeber vor?
Die Bundesregierung verabschiedete im Dezember 2023 das "Gesetz für die Wärmplanung und die Dekarbonisierung der Wärmenetze" – kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG). Es ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verzahnt. Mit dem WPG werden die Bundesländer dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe des WPG zu den in Absatz 2 genannten Zeitpunkten erstellt werden
Bis Ende Juli 2026 sollen Großstädte ab 100.000 Einwohnern eine kommunale Wärmeplanung vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden bis Ende Juli 2028. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Bundeländer vereinfachte Verfahren und eine gemeinsame Wärmeplanung für mehrere Gemeindegebiete vorsehen.
Das Wärmeplanungsgesetz zielt darauf ab, den Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme bis 2030 im bundesweiten Mittel auf 50 Prozent anzuheben. Die Anzahl der Gebäude, die an ein Wärmenetz angeschlossenen sind, soll deutlich erhöht werden. Bis 2045 soll in der Wärmeversorgung Klimaneutralität erreicht sein.
Zur Erstellung der kommunalen Wärmepläne sollen u.a. Daten genutzt werden, die den Behörden, Versorgern und Schornsteinfegern bereits vorliegen. Darüber hinaus wurde die treibhausgasneutrale Wärme- und Energieversorgung von Gebäuden und die kommunale Wärmeplanung zur Erfüllung der Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes bei der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) berücksichtigt.
Welche Gesetze für die Kommunale Wärmeplanung gibt es in den Bundesländern?
Baden-Württemberg
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 7. Februar 2023
Hessen
Hessisches Energiegesetz (HEG) in der Fassung vom 22. November 2022
Schleswig-Holstein
Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG) vom 7. März 2017
Weitere Informationen zum aktuellen Stand in den einzelnen Bundesländern bietet das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) unter:
www.kww-halle.de/wissen