BioenergieFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Definition

Für Biomasse finden sich verschiedene Begriffsbestimmungen und Definitionen. Weit gefasst bezeichnet Biomasse die Gesamtheit aller Lebewesen, einschließlich des abgestorbenen Materials. Im Kontext der Erneuerbaren Energien werden alle organischen Stoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, die als Energieträger nutzbar sind, als Biomasse bezeichnet.

Definition nach Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union:
Biomasse ist der biologisch abbaubare Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich tierischer und pflanzlicher Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur. Auch der biologisch abbaubare Teil von Abfällen aus Industrie und Haushalten zählt nach dieser Definition zur Biomasse.

Biomasse ist damit also u. a.:

  • Pflanzen und Pflanzenbestandteile und die aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen hergestellten Energieträger,
  • Abfälle und Nebenprodukte (pflanzlicher und tierischer Herkunft) aus Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und den jeweils nachgelagerten Verarbeitungsbetrieben,
  • Restholz aus Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung und der Holzwerkstoffindustrie,
  • Landschaftspflegegut und Treibsel aus Gewässerpflege, Uferpflege und -reinhaltung,
  • Altholz bzw. Gebrauchtholz und
  • Bioabfälle.

Nicht als Biomasse gelten biogene fossile Brennstoffe wie Erdöl, Kohle, Erdgas und Torf, da diese sich nicht in überschaubaren Zeiträumen regenerieren und damit nicht die Kriterien der Erneuerbarkeit erfüllen.

Richtilinie 2009/28 EG

Darüber hinaus ist der Biomassebegriff über die Biomasseverordnung definiert.