Projekt 2012 - 2015: Detail
Projekt: Infokampagnen und Seminare Immissionsgrenzwerte Einzelfeuerungen
Region: | Bioenergie-Region Kulturland Kreis Höxter |
Beschreibung: | Zusammen mit der Kreisvereinigung der Schornsteinfeger werden regelmäßig Infoveranstaltungen aber auch gezielte Diskussionen mit interessierten Gruppen zur Novellierung der 1. BImSchV. Hiernach müssen kleine und mittlere Feuerungsanlagen schärfere Grenzwerte einhalten. Gerade bei Neuinvestitionen von Heizanlagen weist die Bioenergieregion auf die zwingende Einhaltung der Grenzwert hin. Denn ab dem 01.01.2015 gilt die Einhaltung der 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Diese regelt den zulässigen Schadstoffausstoß von Feuerungsanlagen. Kleine und mittlere Feuerungsanlagen dürfen bestimmte Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) nicht überschreiten. Holzbrennstoffe werden aber zukünftig mehr denn je benötigt, um uns langfristig von begrenzt zur Verfügung stehenden fossilen Energieträgern zu lösen. Referent Klaus Reisinger vom bayerischen Technologie- und Förderzentrum (TFZ) in Straubing erläuterte zum Fachgespräch „Heizen mit Holz“, welche Anlagen von der Gesetzesnovelle betroffen sind und worauf bei Neuinstallation zu achten ist. |
Ansprechpartner: | Alexander Hake |
Telefon: | 05272/355755 |
WWW: | zur Website des Projektes |
Kategorien: | Betroffene Wertschöpfungskette:
|