BioenergieFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Projekt 2012 - 2015: Detail

Projekt: Infokampagnen und Seminare Immissionsgrenzwerte Einzelfeuerungen

Region: Bioenergie-Region Kulturland Kreis Höxter
Beschreibung:

Zusammen mit der Kreisvereinigung der Schornsteinfeger werden regelmäßig Infoveranstaltungen aber auch gezielte Diskussionen mit interessierten Gruppen zur Novellierung der 1. BImSchV. Hiernach müssen kleine und mittlere Feuerungsanlagen schärfere Grenzwerte einhalten. Gerade bei Neuinvestitionen von Heizanlagen weist die Bioenergieregion auf die zwingende Einhaltung der Grenzwert hin.

Denn ab dem 01.01.2015 gilt die Einhaltung der 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Diese regelt den zulässigen Schadstoffausstoß von Feuerungsanlagen. Kleine und mittlere Feuerungsanlagen dürfen bestimmte Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) nicht überschreiten. Holzbrennstoffe werden aber zukünftig mehr denn je benötigt, um uns langfristig von begrenzt zur Verfügung stehenden fossilen Energieträgern zu lösen.

Referent Klaus Reisinger vom bayerischen Technologie- und Förderzentrum (TFZ) in Straubing erläuterte zum Fachgespräch „Heizen mit Holz“, welche Anlagen von der Gesetzesnovelle betroffen sind und worauf bei Neuinstallation zu achten ist.
Im TFZ selbst werden am Markt verfügbare Kessel auf die Einhaltung von Staub- und CO-Werte getestet. Die Ergebnisse sind ernüchternd, sodass auch Filtertechniken stärker fokussiert werden müssen. Die 60 Gäste waren Vertreter des Sanitärhandwerks, der Schornsteinfegerinnung und der Biomassekesselhersteller, die die Gelegenheit nutzten mit dem Referenten über die Einhaltung der neuen Grenzwerte zu diskutieren.

Ansprechpartner: Alexander Hake
Telefon: 05272/355755
WWW: zur Website des Projektes
Kategorien:Betroffene Wertschöpfungskette:
  • Festbrennstoffe
Ebene des Stoffstroms:
  • Anlagenbezogene Massnahme
Weitere Kategorien:
  • Bildung & Wissenstransfer