Neues MAP
Fördermodalitäten für Biomasse-Zentralheizungen laut Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien
Seit 01. Januar 2004 gilt die neue Richtlinie des Marktanreizprogramms Erneuerbare Energien.
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Freiberufler, kleine, mittelständische und kommunale Betriebe, Kommunen, Zweckverbände, eingetragene Vereine sowie sonstige Körperschaften.
Was wird gefördert | Förderhöhe |
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automatisch beschickte Anlagen zur Wärmeerzeugung ab 8 kW Nennwertleistung. Bis 50 kW nur für Zentralheizungen. | bis 100 kW Nennwertleistung 60 EUR/kW, bei einem Kesselwirkungsgrad ab 90 % mindestens jedoch 1.700 EUR durch das Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle (Bafa) |
handbeschickte Anlagen zur Wärmeerzeugung ab 15 kW Nennwertleistung und 55 l/kW Pufferspeicher | bis 100 kW Nennleistung 50 EUR/kW, bei einem Kesselwirkungsgrad ab 90 % mindestens jedoch 1.500 EUR durch das Bafa |
automatisch beschickte Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung | Zinsverbilligtes Darlehen und Teilschulderlass durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
Pellet-Einzelöfen mit Wassertasche | bis 100 kW Nennwertleistung 60 EUR/kW, bei einem Kesselwirkungsgrad ab 90% mindestens 1.000 EUR durch das Bafa |
Voraussetzungen für eine Förderung von kleinen und mittleren Anlagen sind:
- maximale Kohlenmonoxidemissionen von 250 mg/m3,
- maximale Staubemissionen von 50 mg/m3,
- Kesselwirkungsgrad 88 %.
Freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften (Abl. der EG 1996 Nr. C 213/4ff) sind erst nach erfolgter beihilferechtlicher Genehmigung der Förderrichtlinien durch die Europäische Kommission und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union antragsberechtigt. Die Genehmigung und Veröffentlichung ist noch nicht erfolgt
Diese Zusammenfassung soll nur einen Überblick geben. Details zur Förderung sowie die MAP-Richtlinie sind unter www.bafa.de oder www.kfw.de erhältlich.